Das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg – Chancengleichheitsgesetz“ soll dazu beitragen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Gelingen soll dies unter anderem durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Chancengleichheitsplan
Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit wurde im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein Chancengleichheitsplan 2023 bis 2029 aufgestellt. In ihm ist festgelegt, mit welchen personellen, organisatorischen und qualifizierenden Maßnahmen die Frauenanteile in unterrepräsentierten Bereichen, insbesondere in Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben erhöht werden sollen. Nach drei Jahren ist in einem Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan eine Bilanz zu ziehen.
Beauftragte für Chancengleichheit
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine Beauftragte für Chancengleichheit bestellt. Sie hat das Recht, an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.
Sicherstellung von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Mit familien- und kinderfreundlichen Arbeitsbedingungen unterstützt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Für seine familienbewusste Personalpolitik ist das Ministerium von der berufundfamilie Service GmbH zertifiziert.