Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, brauchen Städte und Gemeinden passende Grundstücke. Der Grundstücksfonds unterstützt die Kommunen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, die aufgrund ihrer Haushaltslage nicht selbst aktiv werden können.
Das Land springt in dieser Situation ein, in Form eines Zwischenerwerbs: Es kann geeignete Grundstücke – bebaut oder unbebaut – kaufen und bis zu fünf Jahre im Grundstücksfonds behalten. Während dieser Zeit können die Kommunen die erforderlichen Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum auf dem Grundstück schaffen.
Hat die Kommune die Voraussetzungen geschaffen, kann sie das Grundstück aus dem Grundstücksfonds kaufen. Dabei kann sie den Preis selbst mitgestalten: Je höher der Anteil an gemeinwohlorientierter Bebauung ist, desto stärker kann der Preis reduziert werden (ausgehend vom aktuellen Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs).
Das Wichtigste auf einen Blick:
Städte, Gemeinden und Landkreise mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, die aufgrund ihrer Haushaltssituation zumindest vorübergehend nicht in der Lage sind, das Grundstück selbst zu erwerben.
Bebaute und unbebaute Grundstücke,
- auf denen bezahlbarer Wohnraum städtebaulich sinnvoll und möglich ist, und
- für die entweder schon Baurecht besteht oder für die in absehbarer Zeit Baurecht geschaffen werden kann (maximal 5 Jahre).
Die „Haltefrist“ soll den Zeitraum umfassen, den die Kommune benötigt, um die Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Bebauung zu schaffen. In der Regel sind das drei Jahre. Insgesamt soll sie nicht länger dauern als fünf Jahre (auch nach Verlängerung).
Die Kommune kann den Preis selbst mitgestalten. Je höher der Anteil an gemeinwohlorientierter Bebauung auf dem Grundstück ist, desto höher kann auch die Reduktion ausgehend vom aktuellen Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Verkaufs ausfallen.
Der Begriff „gemeinwohlorientierte Bebauung“ umfasst die gesamte Bandbreite des bezahlbaren Wohnraums: sozialgebundener Mietwohnraum, frei finanzierte bezahlbare / preisgünstige Mietwohnungen und preisgünstige Eigentumswohnungen.
Der Grundstücksfonds verfügt über ein Volumen von 100 Millionen Euro.
Die Grundstücke werden im Auftrag des Landes von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH erworben. Sie verwaltet auch den Grundstücksfonds und ist Ansprechpartner für Anfragen.
Ansprechpartner für Kommunen
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW Herzogstr. 6A 70176 Stuttgart