Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Verordnung der Landesregierung. Er wurde als Kursbuch der Landesregierung für die räumliche Entwicklung Baden-Württembergs beschlossen. Wichtige Zielsetzungen des LEP sind der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschafts- und Wohnstandort, der Erhalt der Primärfunktionen von Land- und Forstwirtschaft sowie die Offenhaltung angemessener Gestaltungsmöglichkeiten für kommende Generationen.