Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum. Empfänger der Prämie sind die Kommunen, einschließlich der Landkreise.
Das neue Sonderprogramm soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es ist im Mai 2022 gestartet, die Mittel sind vollständig aufgebraucht.
Das Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 beinhaltet unter anderem Förderangebote, die es einkommensschwächeren Haushalten ermöglichen sollen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.