Regionen entwickeln, ordnen und sichern

Das Land und seine Regionen nach einheitlichen Grundsätzen entwickeln
Landesplanung soll das Land und seine Regionen als Teil des Gesamtraums Deutschland und Europa entwickeln, ordnen und sichern. Die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an die Nutzung des Raums sollen in Einklang gebracht werden mit dessen ökologischen Funktionen. Das Ziel ist es - im Rahmen einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung - gleichwertige Lebensverhältnisse, günstige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und Umweltbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) als zentrales Projekt vor. Mit der Neuaufstellung des LEP als Leitlinie und zentrales raumordnerisches Steuerungsinstrument entsteht die Möglichkeit, für Baden-Württemberg hinsichtlich Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz raumentwicklungspolitisch ein modernes Zukunftskonzept aufzulegen. Die Neuaufstellung des LEP erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Berücksichtigung nicht nur einzelfallbezogener Aspekte. Mit der Erarbeitung der Grundlagen des LEP wird das federführende Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter Einbeziehung der Kommunen und Regionalverbände zeitnah nach Schaffung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen beginnen.