Verlauf eines städtebaulichen Sanierungsverfahrens (durchzuführen von der Kommune):
1. Voruntersuchungen (Problemfindungsphase)
2. Vorbereitende Untersuchungen
- Erhebung von Fakten und Zusammenhängen
Gebäudesubstanz, Modernisierungsbedarf, städtebauliche Probleme, Situation und Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner, Probleme der Betriebe, Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden, Probleme des ruhenden und fließenden Verkehrs, Immissionsbelastung, mangelhafte Infrastruktur u.a. - Bewertung und Planung
Beteiligung der Betroffenen am Planungsprozess, Betreuung der Betroffenen (Sozialplanung), Einschaltung öffentlicher Aufgabenträger, städtebauliche Rahmenplanung (später Bebauungsplanung soweit geboten), Finanzplanung, Zeitplanung, vorbereitendes Management zugunsten der Realisierung von privaten und gewerblichen Bauinvestitionen, erste Grunderwerbe
3. Durchführungsphase
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzung
Damit steht das genaue Gebiet fest, die Verfahrensart (umfassend oder vereinfacht), der Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich aller grundstücksbezogener Vorgänge u.a. - Ordnungsmaßnahmen
Grunderwerb zum sanierungsunbeeinflussten Preis
Durchführung von Ordnungsmaßnahmen: Bewohnerumsetzung, Betriebsverlagerung, Abriss von Gebäuden, Erschließungsmaßnahmen aller Art (Straßen, Stellplätze u.a.), Grünanlagen, Plätze u.a.
Fortführung der Planung:städtebauliche Planungen (Rahmenplan, Bebauungsplan), Nutzungsplanung, Verkehrsplanung, Grünplan, Gestaltungsplan, Sozialplan, Finanzplanung
Management zur Förderung von privaten und gewerblichen Bauinvestitionen - Baumaßnahmen
Management zur Förderung von privaten und gewerblichen Bauinvestitionen (Neubau und Modernisierung)
Bau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
Bau sonstiger Gebäude für den kommunalen Bedarf
Finanzplanung
4. Abschlussphase
- Erhebung von Ausgleichsbeträgen
- Aufhebung der Sanierungssatzung
Zur Vorbereitung und Durchführung eines Sanierungsverfahrens können von Städten und Gemeinden Sanierungsträger und Sanierungsbeauftragte eingesetzt werden.