Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderung für Eigentümergemeinschaften

Haus- und Wohnungsschlüssel

Die Modernisierung von Objekten in den Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften bleibt ein wichtiges Anliegen, auch wenn die Förderung nicht mit Sozialbindungen verknüpft ist. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Verbreitung barrierefreien und altersgerechten Wohnraums. Das Angebot hat seit seiner Einführung im Jahr 2012 eine große Resonanz erfahren.

Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau ihres Wohnungsbestandes. Die Förderung erfolgt unter Einbeziehung und Erweiterung der KfW-Angebote zum energieeffizienten Sanieren und altersgerechten Umbau durch die Gewährung eines für die Dauer von zehn Jahren zinslosen Darlehens. Die Einhaltung der Anforderungen der genannten Angebote der KfW wird vorausgesetzt.

Zudem kann eine Durchleitung des KfW-Angebots "Erneuerbare Energien - Standard" an die Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgen.

Die nur teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhält einen Verbandskredit. Der Zugang zu den Angeboten der KfW wird den Gemeinschaften ermöglicht, indem das Wirtschaftsministerium gegenüber der L-Bank für den ausgereichten Verbandskredit bürgt.

Antragstellung

Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antrags bei der L-Bank die Förderung beziehungsweise die Zusage des KfW-Darlehens als Verbandskredit beantragen.

Die L-Bank erteilt weitere Auskünfte und berät Antragsteller zu den konkreten Vorhaben. Fragen können an die L-Bank unter den Telefonnummern 0721/150-1760 oder per E-Mail an wohnungsbau@l-bank.de gerichtet werden.

Der Antrag ist direkt bei der L-Bank und nicht bei der Wohnraumförderungsstelle einzureichen.