Angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine unterstützt das Land die Städte und Gemeinden beim Schaffen von Wohnraum für Geflüchtete.
Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“
Am 15. September 2022 startete das neue Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“. Damit werden investive Maßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Form von Zuschüssen gefördert. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung.
Adressat der Förderung sind ausschließlich Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, also keine privaten Investoren.
Anträge können ab 15. September bei der Förderbank des Landes, der L-Bank, gestellt werden. Hier gibt es auch weitergehende Informationen zum Förderprogramm.
Die L-Bank steht Städten und Gemeinden auch für etwaige Rückfragen zum Programm zur Verfügung, unter der Service-Telefonnummer 0721 – 150 1626 oder per E-Mail an wohnraum-fuer-gefluechtete@l-bank.de.
Baurechtliche Erleichterungen
Bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge bestehen Möglichkeiten, das baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und Anforderungen zu erleichtern. Darauf weist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hin.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im Jahr 2015 als damalige oberste Baurechtsbehörde einen Runderlass sowie verschiedene Hinweispapiere herausgegeben. Darin werden den nachgeordneten Baurechtsbehörden umfassend Möglichkeiten zur Beschleunigung des baurechtlichen Verfahrens und zur Erleichterung materiell-rechtlicher Anforderungen bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge aufgezeigt.
Diese Unterlagen sind weiterhin gültig und können daher herangezogen werden: