Als oberste Baurechtsbehörde ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig für die Umsetzung des Landesbauordnung in bautechnischen Fragen, den Erlass ergänzender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, technische Baubestimmungen und mehr.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) ist oberste Baurechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg. In bautechnischen Fragen ist es insbesondere zuständig für
- die Umsetzung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg und die Erarbeitung ergänzender Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- die Mitarbeit bei der nationalen und europäischen Regelsetzung im Bereich Bautechnik (zum Beispiel Lastannahmen, Einwirkungen, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Stahl-, Holz-, und Mauerwerksbau, Bauen mit Glas und Kunststoffen, Befestigungstechnik),
- die Standsicherheit von Gebäuden und Bauteilen,
- den Bautenschutz und den vorbeugenden baulichen Brandschutz,
- den Wärmeschutz und
- den Schallschutz.
Das MLW erlässt eine Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen. Es hat die Fachaufsicht über die Landesstelle für Bautechnik, die Prüfämter und Prüfingenieure für Bautechnik und ist Anerkennungsbehörde für die Prüfingenieure für Bautechnik.
Die oberste Baurechtsbehörde ist zuständig für die sicherheitstechnisch relevanten baulichen Anlagen der Kernkraftwerke Neckarwestheim, Philippsburg und Obrigheim sowie des Kernforschungszentrums Karlsruhe. Es wirkt in Genehmigungsverfahren nach Paragraf 7 Atomgesetz und in Aufsichtsverfahren bei baulichen Veränderungen in diesen Anlagen mit.