Bauministerkonferenz: Länder wollen das Schaffen von Wohnraum im Bestand erleichtern und Investitionen in den Neubau fördern.
Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich am Freitag auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen beim Wohnungsbau beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei – neben den Möglichkeiten zur Forcierung des Neubaus – das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.
Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch werden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so kann der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.
Das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau formuliert die erforderlichen Maßnahmen, die gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden müssen. Die Länder tragen ihren Teil dazu bei, etwa durch die soziale Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz GEG umzusetzen und sich bei der EU für entsprechende Regelungen einzusetzen.
Stimmen zur BMK
Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte mit Blick auf das Strategiepapier der BMK zum Bestand:
„Es kann nicht sein, dass das Schaffen von Wohnraum auf der grünen Wiese finanziell vorteilhafter ist als Um- und Ausbauten im Bestand. So geht uns immer mehr bereits vorhandener Wohnraum verloren. Wir wollen daher – auch aus ökologischen Gründen – das Schaffen und das Sichern von Wohnraum im Bestand erleichtern. Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch mit den finanziellen Turbulenzen auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Die verhängte Haushaltssperre erfüllt uns mit großer Sorge. Ich kann nur davor warnen, nun beim Wohnungsbau oder so wertvollen Programmen wie der Städtebauförderung den Rotstift anzusetzen. Der Wohnungsbau steht vor einem gefährlichen Kipppunkt und verträgt keine weiteren Einsparungen.“
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte:
„Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung. Die Grundlagen dafür legen wir als Bund im Baugesetzbuch (BauGB), aber wir brauchen die für Bauen verantwortlichen Länder, um hier Geschwindigkeit reinzubringen. Die heute beschlossene Angleichung der Musterbauordnung ist dafür enorm wichtig. Viele weitere Beschlüsse unterstützen die Vorhaben des Bundes, aber geben uns auch Hinweise, die wir unter anderem bei der Novelle des BauGB aufgreifen werden."
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte:
„Die diesjährige Bauministerkonferenz hat sich den aktuellen Herausforderungen gestellt. Das 14-Punkte-Papier zum Wohnungsneubau sowie der Planungs- und Beschleunigungspakt wird vonseiten der Länder konsequent flankiert. Zusätzlich gibt es weitergehende, wichtige Forderungen an den Bund: Dazu gehören die noch in dieser Legislatur ausstehende Reform des Baugesetzbuches sowie eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zur Einführung eines energetischen Quartiersansatzes und neuer Bilanzierungsmöglichkeiten. Nur so wird die Schlagzahl der energetischen Gebäudesanierung und des Wohnungsneubaus in wirtschaftlicher und sozialer Weise deutlich erhöht.
Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte:
„Die Immobilienwirtschaft und die Bauwirtschaft sind in der Bundesrepublik Deutschland eine Schlüsselbranche – zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Länder und des Bundes genauso wie zur Sicherung von Wohlstand, Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Ich bin froh darüber, dass die Bauministerkonferenz sich heute darauf verständigt, neue Vorschriften und Normen nur noch einzuführen, wenn diese sich insbesondere auf niedrigere Baukosten, das einfache Bauen oder die Reduktion des bürokratischen Aufwandes positiv auswirken.“
Bestand stärken
Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (24. November 2023)
Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder
24. November 2023
Der in weiten Teilen angespannte Wohnungsmarkt und die aktuelle Lage in der Immobilien- und Bauwirtschaft ist gegenwärtig eines der drängendsten Themen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Sicherstellung von Wohnraum als soziale Daseinsvorsorge nimmt daher seit Jahren in der politischen Diskussion und in der Realität unserer Bürgerinnen und Bürger einen breiten Raum ein. Ziel muss sein, Bestand zu stabilisieren und zusätzlichen Bedarf durch Neubau zu decken.
Umbaukultur stärken, Bestandsnutzung verbessern
Seit 75 Jahren verantwortet die BMK die aktive Gestaltung der Wohnungs- und Baupolitik und setzt dabei insbesondere den bauordnungsrechtlichen und wohnungsförderpolitischen Rahmen – im jeweiligen Spiegel der Zeit.
Angesichts einer deutlichen Zunahme unserer Bevölkerung in den vergangenen Jahren und damit der Bedeutung des Wohnungsneubaus für eine auskömmliche Versorgung mit Wohnraum, rückt zugleich der gebaute Bestand mit all seinen Möglichkeiten mehr und mehr in den Blickpunkt.
Dies umso mehr, als das es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten darauf ankommen wird, die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb nachhaltig zu senken.
Die BMK beschließt:
Das gegenwärtige Paradigma der Gebäudeenergiepolitik setzt den im Bestand bereits gebundenen ökologischen Fußabdruck, einschließlich des dort gebundenen Kohlendioxids, nicht in angemessener Weise in Wert, um die typischen Kostenrisiken eines Sanierens, Ertüchtigens und Erweiterns im Bestand gegenüber dem Neubau hinreichend auszugleichen.
Die Bauministerkonferenz bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, wie dieser ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz für seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird. Dies darf aber keine negativen Auswirkungen auf den Neubau haben.
Die Wirtschaftlichkeit des Bauens, im Bestand und im Neubau, darf durch kostentreibende Faktoren nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen werden.
Zukünftig wird es darauf ankommen, den CO2-Verbrauch bei der Herstellung von Gebäuden und über ihren Lebenszyklus in den Fokus zu nehmen. Darüber hinaus soll die Fähigkeit gestärkt werden, aus Baustoffen der Vergangenheit Wertstoffe für die Gegenwart und die Zukunft zu machen.
Die Bauministerkonferenz bittet daher die Bundesregierung, ein einfaches anwenderfreundliches Bilanzierungssystem für THG-Emissionen zu schaffen, sodass zukünftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigt werden können.
Die Energie für den Betrieb soll sich nicht, wie bisher am prognostizierten Energiebedarf, sondern am tatsächlichen Energieverbrauch orientieren.
Zentral für die Zukunftssicherheit des Gebäudebestandes ist die Transformation zur Klimaneutralität.
Die Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wohngebäudebereich der Stadt Hamburg zeigt, dass die größten THG-Reduktionspotenziale in einer schnellen Umstellung auf erneuerbare Energien liegen.
Damit kommt für eine CO2-Emissionsreduzierung der Umstellung der Wärme- und Brauchwassererzeugung auf Erneuerbare Energie eine wesentlichere Bedeutung zu als der für die Energieeffizienz bedeutsamen Sanierung der Gebäudehülle.
Für die Sanierung des Gebäudebestands in den Städten bedarf es besonderer Strategien, die auf Quartiere zugeschnitten sind.
Erforderlich ist dafür eine vollständige Bilanzierbarkeit der Maßnahmen in einem Quartier unter Einbeziehung der Erzeugung erneuerbarer Energien.
Auch dafür bedarf es einer zielorientierten, auf die CO2-Einsparung ausgerichteten Steuerung. Hierbei wird die Wärmeplanung die Voraussetzung bieten, den Transformationsprozess sinnvoll zu gestalten und die Maßnahmen gezielt einzusetzen.
Es muss möglich sein, die Nachweisführung auf die Erreichung der Klimaneutralität anstelle des Einzelgebäudenachweises auszurichten.
Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, diese Erkenntnisse bei zukünftiger Standardsetzung zu berücksichtigen und auch bei der Diskussion um Sanierungsverpflichtungen und die bessere Berücksichtigung von Quartieren, wie sie im Rahmen des Trilogs zur EPBD auf EU-Ebene geführt werden, einzubringen.
Bestandserhalt und -weiterentwicklung sollen (bauplanungs-)rechtlich unterstützt werden.
Auch die Fortentwicklung des Bauplanungsrechts in Verbindung mit fachrechtlichen Maßgaben kann einen Beitrag dazu leisten, dass Bestandserhalt sowie die Weiterentwicklung von Gebäuden bzw. Bestandsgebieten und das Bauen in diesen Gebieten erleichtert werden.
Die Bauministerkonferenz erinnert in diesem Zusammenhang an ihre vormaligen Beschlüsse, Forderungen und Anregungen gegenüber der Bundesregierung:
- Die Ausweitung und Entfristung der Anwendungsmöglichkeit des 2021 befristet und auf bestimmte Gemeinden beschränkt eingeführten § 31 Absatz 3 BauGB, wonach mit der Zustimmung der Gemeinde leichter vom Bebauungsplan befreit werden kann.
- Die Vermeidung (Konfliktbewältigung) schädlicher Umwelteinwirkungen sollte in Zukunft sowohl durch differenzierte Abstände zwischen unverträglichen Nutzungen als auch durch technische Maßnahmen rechtssicher ermöglicht werden. Hierzu sollten überarbeitete Vorgaben des Bundes in der TA Luft und Lärm mehr Möglichkeiten eröffnen und einer Experimentierklausel höhere Wirksamkeit verschaffen.
- Umbau, Umnutzung, mehr Flexibilität und die Möglichkeit einer höheren Dichte könnten Leitbilder der Fortentwicklung des Bauplanungsrechts und der es stark beeinflussenden anderen fachrechtlichen Maßgaben sein.
Mit diesen Ansätzen im Bauplanungsrecht können das bereits Gebaute besser weiterentwickelt und damit unsere Städte resilienter für Veränderung werden.
Umbauen und Weiterbauen im Bestand sollte bauordnungsrechtlich möglichst leichtfallen.
Nach gegenwärtiger Rechtslage sind Veränderungen des Bestands stets an den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu messen. Häufig scheitern gewünschte Wohnprojekte wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands daran.
Ziel sollte es daher sein, die Belange des Bauordnungsrechts und weiterer Rechtsbereiche der baulichen Sicherheit mit den Interessen am Um- und Ausbau des Bestands in Einklang zu bringen.
Die Bauministerkonferenz wird hierfür in ihrer diesjährigen Sitzung die Musterbauordnung ändern.
So sollen Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen etwa auch dann zugelassen werden, wenn es sich um Vorhaben der Weiternutzung bestehender Gebäude handelt. Hierzu leistet der von der BMK beschlossene neue § 48 Abs.5 MBO bereits einen wesentlichen Beitrag.
Die Bundesregierung wird von der Bauministerkonferenz aufgefordert, ebenfalls für die von ihr zu verantwortenden fachrechtlichen Regelungsbereiche und dies auch unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Umsetzbarkeit entsprechende Schritte zu prüfen und umzusetzen.
Gerade die Städtebauförderung als bewährtes, wirkungsvolles lernendes Programm setzt mit der Sanierung des Bestandes, der Aufwertung von Stadt- und Ortskernen, der Aktivierung von untergenutzten Flächen für Wohnen und Gewerbe und der nachdrücklichen Unterstützung von Maßnahmen zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene an den Kernthemen unserer Zeit an.
Diese Themen benötigen in der Umsetzung langen Atem.
Daher fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, die Mittel auf hohem Niveau zu verstetigen und jegliche Zweifel an einer dauerhaft verlässlichen Mittelausstattung zu beseitigen.
Sonderprogramme sollten seitens der Bundesregierung nur insoweit aufgelegt werden, als der Bedarf nicht über die Regelprogramme der Städtebauförderung gedeckt werden kann.
Der weitaus überwiegende Anteil der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer kümmert sich um ihre oder seine Immobilie, erhält diese und setzt sich mit Investitionen in die Zukunftsgerechtigkeit ihrer Immobilien auseinander. Ihrer Verantwortung können sie nur gerecht werden, wenn auch ihre Eigentumsrechte respektiert werden und die Rahmenbedingungen dafür stimmen, dass sie sich zukunftsorientiert um das ihnen anvertraute Eigentum kümmern.
Dafür ist eine wesentliche Grundbedingung, die Wirtschaftlichkeit dieser Gebäude zu sichern. Die hierfür maßgeblichen Rechtsnormen müssen daraufhin permanent kritisch geprüft werden.
Die BMK bittet die Bundesregierung, daher weitergehende steuerliche Anreize, insbesondere auch für Bestandsmaßnahmen, zu entwickeln.
Dabei sollten alle Arten von Wohnungseigentümern, auch selbstnutzende Haushalte, in die steuerliche Förderung einbezogen und für Bestandshalter entsprechende Investitionshilfen entwickelt werden. Auch eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze für Bauleistungen ist – wie im Bündnis für bezahlbares Wohnen verabredet – zu prüfen.
Die BMK fordert die Bundesregierung auf, durch einen europapolitischen Vorstoß die beihilferechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Baukultur betrifft alle Menschen und lädt dazu ein, sich in die eigene Stadtentwicklung einzubringen. Denn: Unsere Städte und Gemeinden werden nie fertig sein.
Umgang mit dem Bestand heißt deshalb auch: Umgang mit unserer Baukultur.
Das Bauen soll künftig verstärkt auch ein „qualitätsvolles Umbauen“ – und zwar in der Breite und für Jedermann – bedeuten.
Der Bestandserhalt muss verlässlicher planbar und wirtschaftlich umsetzbar sein.
Um dieses Verständnis zu fördern und Bauwillige zum Bestandserhalt zu ermutigen, wird sich die BMK gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren für mehr Wissen über einfaches und nachhaltiges Umbauen einsetzen und seine Verbreitung fördern.
Gute und praxisnahe Lösungen für den baulichen Alltag sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Die BMK regt an, dass auch die Stiftung Baukultur des Bundes hierin künftig weitere Schwerpunkte ausbildet und die Bundesstiftung Bauakademie praxisorientiert konkrete Maßnahmenstrategien im Hinblick auf Realisierungschancen erstellt.
Gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen des KTF-Urteils und zur Haushaltssperre des Bundes:
Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind.
Die Bauministerkonferenz begrüßt die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll.
Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen.
Die Bauministerkonferenz sieht das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betont das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten. Die Bauministerkonferenz sieht Bund und Länder hier in der gemeinsamen Verantwortung, ihren Willen zu einer Kontinuität der Mittelausstattung des Jahres 2023 in den Landes- und im Bundeshaushalt für 2024 möglichst zeitnah nach außen klar zu kommunizieren.
Belastungsstopp bei Bauvorschriften
Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.
Neuer DIN-Vertrag ab 1. Januar 2024
Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.
Festakt 75 Jahre Bauministerkonferenz
Seit 75 Jahren treffen sich die Bauministerinnen und Bauminister sowie Bausenatorinnen und Bausenatoren der deutschen Länder, um die Menschen der Republik mit ausreichend, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum zu versorgen. Gemeinsam haben die Mitglieder der Bauministerkonferenz sich ständig neuen Aufgaben und Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus, des staatlichen Hochbaus und der Stadtentwicklung gewidmet. Sie haben sich für gleiche Lebensstandards für die Menschen eingesetzt und die Sicherheit und Nachhaltigkeit von baulichen Anlagen vorangetrieben. Anlässlich dieses Jubiläums fand am Mittwoch, 22. November 2023, ein Festakt im Bénazetsaal des Kurhauses Baden-Baden statt.
Die Festschrift „75 Jahre Bauministerkonferenz“ steht auf der Homepage zur Festschrift zum Download zu Verfügung.
Fotos von BMK und Festakt
Fotos der 142. Bauministerkonferenz sowie des Festaktes zum 75-jährigen Bestehen der Bauministerkonferenz stehen zeitnah und fortlaufend auf dieser Seite und in der Mediathek zum Download zur Verfügung. Die Fotos können kostenfrei mit dem Hinweis „Foto: Martin Stollberg“ verwendet werden.
Hintergrund
Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.